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Ausschuss II: Europäische Verfassungsdebatte
Arbeitsgruppen zum Thema Europäische Verfassung gebildet
In vier verschiedene Arbeitsgruppen teilten sich die insgesamt zwölf
Mitglieder des Ausschusses "Europäische Verfassungsdebatte"
zu Beginn der ersten Sitzung auf.
Bearbeitet
wurden die Themen Transparenz der Institutionen, Verfassung, Kompetenzverteilung
und Identität
Gruppe A diskutierte über eine komplette Neugestaltung der Organe.
Ausgehend von der Frage "Was braucht man überhaupt?"
war den Teilnehmenden ein übergeordnetes europäisches Parlament
ebenso wichtig wie weitere Organe in den einzelnen Mitgliedstaaten.
Erste Probleme traten bei deren Legitimation und bei einer Konsensfindung
im Parlament auf. Eine gesamteuropäische Verfassung solle die Charta
der Grundrechte sowie den Aufbau der EU-Institutionen enthalten, dies
jedoch unter der Berücksichtigung der bisher bestehenden Verträge.
Gruppe B lag viel daran, dabei nicht nur das Bereits bestehende zusammenzufassen
oder zu verändern, sondern neue Ideen zu entwickeln.
Zwei Ausschussmitglieder beschäftigten sich in Gruppe C mit der
Verteilung der Kompetenzen. Die Bildungspolitik müsse zentralisiert
werden, ein gesamteuropäisches Heer sei jedoch nicht von Vorteil.
Zum Thema Identität trafen in Gruppe D Aurélie aus Frankreich,
Jacek aus Polen und Jaques aus den Niederlanden zusammen. Die Angst
vor einem "riesigen Europa" müsse den verschiedenen Kulturen
durch mehr Information und mehr Mitbestimmungsrecht genommen werden.
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