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Ausschuss II:
Europäische Verfassungsdebatte
Seit ihren Anfängen 1957 hat sich die Europäische Union in
vielen kleinen Schritten verändert. Abgesehen von einer kontinuierlichen
geographischen Erweiterung, die noch nicht ihren Abschluss gefunden
hat, ist die Union in vielen anderen Bereichen der Zusammenarbeit immer
weiter zusammengewachsen. Die Mitgliedsstaaten kooperierten zu Beginn
der Union vorwiegend in wirtschaftlichen Fragen. Heute sind auch Außen-,
Sicherheits- und Sozialpolitik und Fragen der Einwanderung zu gemeinsamen
Themengebieten geworden. Diese Entwicklung vollzog sich Stück für
Stück, festgelegt in zahlreichen Verträgen und Regelwerken,
die für den europäischen Bürger kaum zu durchschauen
sind.
Heute steht die Europäische Union am Scheideweg sie ist
nicht nur geographisch ein völlig anderes Europa als das der sechs
Gründerstaaten, auch politisch steht sie vor der Herausforderungen,
ihre Institutionen dem Erweiterungs- und Vertiefungsprozess anzupassen
und sich selbst neu zu definieren.
Eine grundlegende Debatte über die Zukunft Europas soll daher
die Aufgaben und Möglichkeiten der jetzigen und kommenden Europäischen
Union erörtern.
Zu diesem Zweck wird der Verfassungsausschuss in drei Unterausschüsse
geteilt, welche die drei Hauptgesichtspunkte der Debatte aufgreifen
sollen: Institutionelle Reformen, Zuständigkeiten zwischen Nationalstaaten
und der Union sowie die Grundrechtecharta.
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