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Ausschuss III:
Umweltpolitik und Nachhaltigkeit
Was bedeutet Nachhaltigkeit?
Bereits auf der Klimakonferenz von Rio im Jahre 1992 verständigten
sich 178 Staaten der Erde, darunter alle fünfzehn Mitgliedstaaten
der Europäischen Union, auf das zukunftsweisende Leitbild des "Sustainable
Development" (deutsch: "Nachhaltige Entwicklung").
Der Begriff der "Nachhaltigkeit" wird in der öffentlichen
Diskussion und politischen Gruppierungen sehr unterschiedlich verwendet
und von vielen Bürgerinnen und Bürgern letztendlich wohl nur
wenig verstanden. Eine Entwicklung gilt allgemein dann als nachhaltig,
wenn sie den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne
die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden,
ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.
Notwendig ist also eine Entwicklung, die langfristig für das gemeinsame
Ökosystem tragfähig ist. Zudem soll eine nachhaltige Entwicklung
dazu beitragen, die großen Unterschiede zwischen den armen und
reichen Staaten zu verringern und den Nord-Süd-Konflikt zu entschärfen.
Welche Bereiche umfasst Nachhaltigkeit?
Probleme von Ökologie, Ökonomie und Gesellschaft werden im
Rahmen der Nachhaltigkeitsdebatte als auf das engste miteinander vernetzt
angesehen und es wird davon ausgegangen, dass diese Problemfelder nur
gemeinsam betrachtet und gelöst werden können.
Die Vernetzung dieser drei Bereiche wird um so deutlicher, wenn man
bedenkt, dass unsere Wirtschaftsweise einerseits immer weniger in der
Lage ist, unsere sozialen Systeme, so wie wir sie in Europa kennen,
aufrechtzuerhalten. Die öffentliche Diskussion in der Europäischen
Union um Arbeit, Renten, soziale Sicherung und Umverteilung zeigt dies
eindrücklich. Bezieht man die Auswirkungen unserer Wirtschaftsweise
auf die Lebensbedingungen der Menschen in den Ländern des Südens
in diese Betrachtung mit ein, so versagt sie sogar vollends.
Andererseits missachten wir mit unserer Art zu wirtschaften die Nutzungsgrenzen
der natürlichen Ressourcen unseres Planeten: Wir verbrauchen mehr,
als in derselben Zeit nachwachsen oder neu gebildet werden kann, und
wir stoßen mehr Abfallstoffe und Emissionen aus als die Natur
einschließlich der Mensch in derselben Zeit abbauen
oder umwandeln kann. Die Folgen sind allgemein bekannt und machen an
den Grenzen der Mitgliedsstaaten der EU und selbstverständlich
darüber hinaus keinen Halt.
Was tut die Europäische Union?
Der Umweltschutz rückt in der Politik der Europäischen Union
immer stärker in den Vordergrund. Bis in die siebziger Jahre war
die vertragliche Grundlage für den Umweltschutz im Vergleich zu
den etablierten Politikfeldern wie Agrar-, Wirtschafts- und Energiepolitik
recht schwach.
Mittlerweile ist die Umweltpolitik fest im EU-Vertrag (Art. 2 EU) und
EG-Vertrag (Art. 2, 3 und 174 bis 176 EG) verankert. Durch den Vertrag
von Amsterdam wurde der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung bereits
in die Präambel des EU-Vertrages aufgenommen. Die Europäische
Gemeinschaft ist verpflichtet, allgemein ein hohes Maß an Umweltschutz
und Verbesserung der Umweltqualität anzustreben und bei sämtlichen
Maßnahmen Umweltbelange zu berücksichtigen.
Die rechtlichen Möglichkeiten der EU sind allerdings eher begrenzt.
Die EU kann lediglich Rechtsakte zu Umweltsqualitätsnormen (Belastungswerte)
erlassen sowie Verfahrensnormen (Emissions-, Bauart- und Betriebsnormen)
und Produktnormen (Grenzwerte für Belastungen bzw. Emissionen eines
Produkts) festsetzen.
Die tatsächliche Lage der Umwelt in Europa weist zu Beginn des
21. Jahrhunderts in allen Bereichen Luft-, Wasser- und Bodenqualität,
Ressourcenverbrauch, Abfall, Verkehr und Tourismus beunruhigende
Trends auf.
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